Für den Bereich der ambulanten Behandlungen existieren verschiedene Absicherungsmöglichkeiten:
Kosten für Sehhilfen, für Naturheilverfahren, sowie Zuzahlungen zu besonderen Vorsorgeleistungen können dabei erstattet werden. Zahnzusatzversicherungen übernehmen Aufwendungen für Zahnersatz oder Zahnbehandlung. Das Krankentagegeld sichert Ihnen Ihre finanzielle Existenz, wenn durch längere Krankheit Einkommenseinbußen entstehen. Mehrkosten eines Krankenhausaufenthaltes können über ein Krankenhaustagegeld versichert werden.
Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, mit Ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip zu vereinbaren. Wie bei Privatversicherten können Ihnen so Leistungen angeboten werden, welche die Gesetzliche Krankenversicherung nicht anbietet. Da der Arzt seine Leistungen dann aber Ihnen direkt berechnet und Sie mit Ihrer Krankenkasse abrechnen müssen, entstehen Ihnen möglicherweise Behandlungskosten, welche Sie nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen. Auch diese sogenannten Restkosten sind im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung absicherbar.
Versicherer schnüren häufig Tarifpakete mit verschiedenen Kostenarten in unterschiedlichen Leistungshöhen. Welche Kombination der versicherbaren Kosten für Sie am geeignetsten ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Um Ihnen dazu ein Ihren Wünschen entsprechendes Angebot vorbereiten zu können, wählen Sie bitte nachfolgend Ihren Versicherungswunsch aus.